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Eine Terminvereinbarung (bei Aufteilung eines Auftrages
in mehrere Termine genügt der Ersttermin) gilt als Auftragsbestätigung.
Bei Absage oder Verschiebung von fix erteilten Aufträgen
durch den Auftraggeber innerhalb von 4 bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
müssen 50% des Auftragswertes verrechnet werden, danach 100%.
Terminlich fixierte Coaching-Stunden (auch wenn sie Teil
eines vereinbarten Auftrages sind) gelten auch dann als absolviert (und werden
verrechnet), wenn sie durch den oder die Coaching-Klienten (also jene/r
Person/en, die das Coaching tatsächlich in Anspruch nimmt bzw. nehmen, und die
nicht identisch mit dem Auftraggeber sein muss bzw. müssen) innerhalb von 2
Werktagen (Montag - Freitag) vor dem jeweiligen Termin abgesagt werden.
Nicht in Anspruch genommene Coaching-Stunden im Rahmen
eines vereinbarten Auftrages verfallen 6 Monate nach dessen Ersttermin.
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